AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand 10.2019
§ 1 Regelungsgegenstand
1.1
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Erbringung oder Durchführung aller derzeitigen und künftigen Leistungen und Lieferungen der Vertragsparteien.
1.2
Die MCSS AG liefert oder leistet ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen. Entgegenstehende Einkaufs- oder sonstige kundenseitige Bedingungen erkennt die MCSS AG nur mit schriftlicher Bestätigung an.
1.3
Mündliche Nebenabreden wurden von den Vertragsparteien nicht getroffen. Nachträgliche Ergänzungen oder Änderungen der geschlossenen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Ein mündlicher Verzicht auf die Schriftform wird ausgeschlossen.
1.4
Die MCSS AG ist berechtigt, diese Bedingungen mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten für künftige Leistungen zu ändern und zu ergänzen. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb einer Frist von einem Monat, so werden die geänderten Bedingungen als Vertragsgrundlage für zukünftige Geschäfte wirksam.
1.5
Die jeweiligen Leistungen und Lieferungen werden in eigenständigen, auf der Grundlage dieser AGB zu schließenden Verträgen festgelegt und vereinbart.
1.6
Angebote von der MCSS AG sind stets freibleibend und unverbindlich. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von der MCSS AG schriftlich bestätigt sind. Diese Auftragsbestätigung ist Grundlage für den Leistungsumfang. Einwendungen des Kunden sind spätestens innerhalb einer Woche nach Zugang der Bestätigung schriftlich mitzuteilen. Änderungen sind durch eine neue Auftragsbestätigung oder eine sonstige schriftliche Vereinbarung zu bestätigen.
1.7
Ausführungsveränderungen der Vertragsleistung während der Erstellungs- oder Lieferzeit sind vorbehalten. Dies gilt, sofern die Änderungen standardmäßig erfolgen und für den Kunden zumutbar sind. Technische Angaben verstehen sich unter den branchenüblichen Toleranzen.
§ 2 Zahlungsbedingungen
2.1
Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt der Leistung gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Soweit laufende Leistungen geschuldet sind, ist der im Zeitpunkt der Fälligkeit der jeweiligen Forderung geltende Mehrwertsteuersatz entscheidend.
2.2
Bei Zu- oder Rücksendung von Materialien werden je nach Vereinbarung Versandpauschalen berechnet.
2.3
Bei Vertragsbeginn ist eine erste Zahlung auf das vereinbarte Auftragsvolumens fällig. Die individuellen Zahlungsvereinbarungen richten sich nach den Einzelvereinbarungen (z.B. Wartungsgebühren, Laufzeitlizenzen etc.) Alle Zahlungen sind bei Fälligkeit ohne Abzug zu leisten.
2.4
Kosten aus Sonderleistungen sowie Leistungen aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Kundenangaben oder Verletzung der Mitwirkungspflicht oder unsachgemäßen Systemgebrauchs sind vom Kunden zu tragen.
2.5
Die MCSS AG ist berechtigt, regelmäßig fällige Nutzungsgebühren durch schriftliche Mitteilung an den Kunden unter Einhaltung einer 3-Monats-Frist den Kostenentwicklungen anzupassen. Der Kunde ist im Falle einer mehr als 7,5 %igen Erhöhung zur ordentlichen Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfristen berechtigt. Zwischen 2 Erhöhungen müssen mindestens 6 Monate liegen.
2.6
Der Kunde kann gegen MCSS Forderungen nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder nicht bestritten sind.
2.7
Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen.
§ 3 Eigentumsvorbehalt
Vertragsgegenständliche Leistungen bleiben bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Preises im Eigentum der MCSS AG. Dies gilt auch für Leistungen, die auf Datenträger übergeben oder online übermittelt werden, ebenso für alle Begleitmaterialien. Soweit nur Nutzungsrechte eingeräumt werden, gilt vorstehende Regelung für zu übergebende Datenträger entsprechend.
§ 4 Lieferungen und Leistungen
4.1
Die MCSS AG erbringt selbst oder durch Dritte Leistungen nach Maßgabe in den Auftragsbestätigungen oder sonstigen Verträgen. Leistungen, die nicht im Standardangebot enthalten sind, werden nach Zeitaufwand mit festen Stundensätzen gemäß Konditionsliste berechnet. Für Leistungen, die die MCSS AG durch Mitarbeiter auf Wunsch des Kunden an einem anderen Ort als am Geschäftssitz erbringt, können Fahrtpauschalen und Spesen berechnet werden.
4.2
Sobald die MCSS AG Internet-Anwendungen bereitstellt, zahlt die MCSS AG hierfür Lizenzen bzw. Mieten. Die MCSS AG ist daher berechtigt, diese Leistungen einzuschränken bzw. einzustellen, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen – auch teilweise – nicht nachkommt.
4.3
Der Kunde ist zur fristgerechten Entgegennahme der Leistungen und Lieferungen verpflichtet. Teillieferungen sind zulässig, wenn ihre Entgegennahme für den Kunden nicht mit unverhältnismäßigen Aufwendungen verbunden ist und der Nutzen der Leistung nicht wesentlich eingeschränkt ist.
4.4
Die von der MCSS AG genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Alle Liefer- und Leistungstermine stehen außerdem unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung der MCSS AG. Sie beginnen mit dem Tage der Auftragsbestätigung durch die MCSS AG und verlängern sich vorbehaltlich aller weiteren Rechte um die Zeit, in der der Kunde in Zahlungsverzug ist. Nachträgliche Änderungs- oder Ergänzungswünsche des Kunden können eine angemessene Verlängerung zur Folge haben.
4.5
Alle Ereignisse höherer oder übergeordneter technischer Gewalt (globale Internet-Störung) und dessen Folge befreien für die Dauer ihres Vorliegens von der Erfüllung der vertraglich übernommenen Leistungspflicht. Dies gilt ebenfalls für solche Umstände bei Lieferanten der MCSS AG.
4.6
Die MCSS AG gerät erst dann in Verzug, wenn der Kunde schriftlich eine Nachfrist von mindestens 4 Wochen gesetzt hat. Im Falle des Verzuges hat der Kunde Anspruch auf Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 %. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen, jedoch unter Beachtung der näheren Haftungsregelung von Ziffer 8
4.7
Die MCSS AG verpflichtet sich, bei den Internet-Anwendungen allgemein gültige oder industriell übliche Standards einzusetzen. Die Leistung gilt als erbracht, wenn mit einer standardmäßigen Applikation (beispielsweise Browser) die Darstellung korrekt und mit einem angemessenen Zeitverhalten erfolgt. Als angemessen ist die Darstellung und Anwendungsgeschwindigkeit dann anzusehen, wenn andere Anwendungen im Internet vergleichbar reagieren.
4.8
Bei Beendigung des Vertrages verpflichtet sich die MCSS AG, die Voraussetzung zu schaffen, dass der Kunde über einen anderen Provider eine ähnliche Internet-Anwendung realisieren kann. Das gilt insbesondere für die Ummeldung der Domain-Adresse der MCSS AG auf den Kunden bzw. den neuen Provider. Die MCSS AG stellt ebenfalls die vom Kunden für seinen Web-Auftritt gelieferten Unterlagen in digitaler Form zur Verfügung.
§ 5 Mitwirkung des Kunden
5.1
Bei Internet-Auftritten, die individuelle und kundenspezifische Elemente enthalten, hat der Kunde eine Mitwirkungspflicht. Diese besteht insbesondere in der Anlieferung von geeigneten Unterlagen in digitaler oder gedruckter Form. Ist eine Aufbereitung unter Gestaltungsgesichtspunkten notwendig, so kann entweder der Kunde oder die MCSS AG Dritte hiermit beauftragen. Die Kosten werden vom Kunden übernommen, wenn vereinbart, erhält der Kunde hierfür das Urheberrecht.
5.2
Die Mitwirkungspflicht des Kunden umfasst auch die termingerechte Bereitstellung der Unterlagen. Verzögerungen bei Bereitstellung können zu Terminabänderungen durch die MCSS AG führen. Soweit die MCSS AG bereits Leistungen erbracht hat, sind diese als Teilleistungen zur Berechnung anzunehmen.
5.3
Der Kunde verpflichtet sich außerdem, regelmäßig die individuellen Informationen innerhalb der Internet-Anwendungen zu überprüfen und Änderungen, wie beispielsweise solche bei Adressen, Telefonnummern, Mitarbeitern usw., zeitnah in schriftlicher Form mitzuteilen (beispielsweise e-Mail). Dies gilt auch für regionale und andere vom Kunden gewünschte Links.
5.4
Soweit der Kunden selbständig Inhalte innerhalb seiner Internet-Anwendungen veröffentlicht, verpflichtet er sich zur Einhaltung aller rechtlichen Bedingungen, die insbesondere für Internet-Veröffentlichungen gelten.
§ 6 Urheber- und Eigentumsrechte
6.1
Urheber- und Eigentumsrechte an den bereitgestellten Internet-Anwendungen und digitalen Managementsystemen verbleiben auch nach erfolgter Bezahlung durch den Kunden uneingeschränkt bei der MCSS AG. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Texte, Bilder, Grafiken und Sounds in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen oder durch Kopien ist ohne ausdrückliche Zustimmung der MCSS AG nicht gestattet.
Alle Informationen über die Anwendungen und sonstigen Unterlagen sind vom Kunden vertraulich zu behandeln. Diese Informationen sind nur im Rahmen des jeweiligen Vertrags zu nutzen und die Geheimhaltung ist auch gegenüber Dritten und eigenen Mitarbeitern sicherzustellen. Bei Zuwiderhandlung können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
6.2
Das Nutzungsrecht bezieht sich ausschließlich auf die vereinbarte Internet-Adresse und den Standort des Kunden. Bei mehreren Standorten sind diese in die Vertragsvereinbarungen aufzunehmen.
6.3
Für Unterlagen (Texte, Bilder, grafische Darstellungen), die vom Kunden geliefert werden, verbleiben die Urheberrechte bei diesem. Werden durch Unterlagen, die vom Kunden geliefert wurden, Urheberrechte Dritter verletzt und wird die MCSS AG deswegen rechtlich in Anspruch genommen, so haftet der Kunde für die Rechtsfolgen.
6.4
Die MCSS AG ist bestrebt, in den von ihr bereitgestellten Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Texte, Bilder und Grafiken zu beachten, selbst erstellte Dokumente zu nutzen oder auf lizenzfreie oder der MCSS AG lizensierte Dokumente zurückzugreifen. Sollte sich bei der Internet-Anwendung dennoch ein durch fremdes Urheberrecht geschütztes Dokument befinden und eine Urheberrechtsverletzung vorliegen, wird die MCSS AG das entsprechende Text-, Bild- oder Tondokument nach Bekanntwerden der Urheberrechtsverletzung umgehend entfernen oder mit dem entsprechenden Urheberrechtsvermerk versehen.
6.5
Als verantwortlich für die Veröffentlichungen wird das Unternehmen im Impressum der Internet-Anwendungen der rechtlich vorgeschriebenen Art benannt. Sollte der Kunde für Urheberrechtsverstöße auf seinen Domainseiten in Anspruch genommen werden, so hat er die MCSS AG unverzüglich darüber zu unterrichten.
§ 7 Gewährleistung
7.1
Die MCSS AG stellt die Objekte (Texte, Bilder, Grafiken etc.) für die Internet-Anwendungen sorgfältig zusammen. Die enthaltenen Objekte können ohne vorherige Ankündigung geändert werden, ohne dass die MCSS AG eine Verpflichtung hierzu eingeht. Sollten in den Objekten Fehler sein, wird die MCSS AG diese nach Meldung, soweit möglich, berichtigen.
7.2
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate.
7.3
Kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflichten des Kunden bleiben unberührt.
§ 8 Haftung
Die MCSS AG haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für anfängliches Unvermögen, Verzug und Unmöglichkeit, für das Vorliegen zugesicherter Eigenschaften sowie für leichte Fahrlässigkeit bezüglich vertragswesentlicher Pflichten auch hinsichtlich Erfüllungsgehilfen, jedoch jeweils begrenzt auf vorhersehbare Schäden. Im Übrigen ist jede Haftung ausgeschlossen. Dies gilt auch für Folgeschäden.
§ 9 Datenschutzerklärung
Bei einem Kauf werden personenbezogenen Daten (Name und Adresse) an MCSS übermittelt. Die Verarbeitung und Speicherung dieser Daten erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Teledienste-Datenschutzgesetzes (TDDSG). Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt, bis auf die im Rahmen der Vertragsabwicklung beteiligten Firmen nicht. Die Daten werden gelöscht, sobald sie zum Zwecke der Abrechnung nicht mehr erforderlich sind. Der Kunde hat das Recht, unentgeltliche Auskunft zu den zu den Personen gespeicherten Daten zu erhalten. Es besteht das Recht, die Einwilligung in die Speicherung der personenbezogenen Daten jederzeit mit Wirkung auf die Zukunft zu widerrufen.
§ 10 Allgemeine Vertragsbedingungen – Gerichtsstand
10.1
Für alle Geschäfte gilt ausschließlich deutsches Recht.
10.2
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen bzw. der auf ihnen gründenden weiteren Bedingungen und Vereinbarungen unwirksam sein oder werden oder sollte sich in ihnen eine Lücke herausstellen, so soll die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden und anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke eine angemessene, zulässige Regelung treten, die die Vertragsschließenden gewollt haben oder nach Sinn und Zweck der Bedingungen gewollt haben würden, hätten sie die Unwirksamkeit oder Lücke bedacht.
10.3
Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Leistungen ist der Sitz der MCSS AG.
10.4
Gegenüber kaufmännischen Kunden (nach HGB) ist als Gerichtsstand Köln vereinbart.
MCSS AG, Köln
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